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   BFH, 24.08.2006 - II B 112/05   

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https://dejure.org/2006,14135
BFH, 24.08.2006 - II B 112/05 (https://dejure.org/2006,14135)
BFH, Entscheidung vom 24.08.2006 - II B 112/05 (https://dejure.org/2006,14135)
BFH, Entscheidung vom 24. August 2006 - II B 112/05 (https://dejure.org/2006,14135)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Judicialis

    ErbStG § 13a Abs. 2; ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 3; ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 2 2. Alternative; ; FGO § 96 Abs. 2; ; FGO § 96 Abs. 1 Satz 1; ; FGO § 76 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FGO § 76 § 96 § 115 Abs. 2
    NZB: Gehörsrüge, Gesamtergebnis des Verfahrens

  • datenbank.nwb.de

    Keine maßgebende Bedeutung einer völlig freihändigen Schätzung ohne Heranziehung bestimmter Bewertungsgrundlagen; Gesamtergebnis des Verfahrens

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (8)

  • BFH, 21.03.1996 - XI B 64/95

    Erhebung einer Rüge wegen mangelnder Sachaufklärung durch das Finanzamt

    Auszug aus BFH, 24.08.2006 - II B 112/05
    Ein Verfahrensmangel ist insoweit aber nur dann ordnungsgemäß dargetan, wenn vorgetragen wird, die vom FG ignorierte Sachbehauptung sei zu Protokoll erklärt worden (vgl. BFH-Beschluss vom 21. März 1996 XI B 64/95, BFH/NV 1996, 695).

    Denn Gesamtergebnis des Verfahrens ist der gesamte durch das Klagebegehren begrenzte, durch die Sachaufklärung des Gerichts und die Mitverantwortung der Beteiligten konkretisierte Prozessstoff (vgl. BFH-Beschluss in BFH/NV 1996, 695).

  • BFH, 06.06.2000 - VII R 72/99

    Zollrecht; Einreihung einer Ware als Kultur von Mikroorganismen

    Auszug aus BFH, 24.08.2006 - II B 112/05
    b) Aus dem gleichen Grund ist auch die Rüge unzulässig, das FG habe seine Pflicht zur Sachaufklärung (§ 76 Abs. 1 FGO) dadurch verletzt, dass es den Wirtschaftsprüfer R nicht als Zeugen vernommen habe (vgl. BFH-Entscheidungen vom 6. Juni 2000 VII R 72/99, BFHE 192, 390, und vom 25. Juni 2002 X B 199/01, BFH/NV 2002, 1332).
  • BFH, 25.06.2002 - X B 199/01

    Verletzung der Sachaufklärungspflicht; Übergehen von Beweisanträgen

    Auszug aus BFH, 24.08.2006 - II B 112/05
    b) Aus dem gleichen Grund ist auch die Rüge unzulässig, das FG habe seine Pflicht zur Sachaufklärung (§ 76 Abs. 1 FGO) dadurch verletzt, dass es den Wirtschaftsprüfer R nicht als Zeugen vernommen habe (vgl. BFH-Entscheidungen vom 6. Juni 2000 VII R 72/99, BFHE 192, 390, und vom 25. Juni 2002 X B 199/01, BFH/NV 2002, 1332).
  • BFH, 15.06.2001 - VII B 45/01

    Beschwerde - Abweisung eines Berichterstatters - Überraschungsentscheidung -

    Auszug aus BFH, 24.08.2006 - II B 112/05
    Eine auf die Verletzung des rechtlichen Gehörs gestützte schlüssige Verfahrensrüge erfordert Darlegungen dazu, welcher Sachvortrag durch das angeblich verfahrensfehlerhafte Verhalten abgeschnitten wurde, was der Beteiligte bei ausreichender Gewährung des rechtlichen Gehörs noch vorgetragen hätte und inwieweit bei Berücksichtigung des versagten Vorbringens das angefochtene Urteil hätte anders ausfallen können (ständige Rechtsprechung, vgl. BFH-Beschlüsse vom 15. Juni 2001 VII B 45/01, BFH/NV 2001, 1580; vom 16. Dezember 2002 IX B 104/02, BFH/NV 2003, 499, und vom 1. Juli 2003 III B 94/02, BFH/NV 2003, 1591).
  • BFH, 30.03.1994 - II R 105/93

    Vorliegen einer unbenannten ehebedingten Zuwendung - Gewährung eines

    Auszug aus BFH, 24.08.2006 - II B 112/05
    Entgegen der Auffassung der Klägerin weicht die Vorentscheidung von der in der Beschwerdebegründung genannten Entscheidung des BFH vom 30. März 1994 II R 105/93 (BFH/NV 1995, 70) nicht ab.
  • BFH, 01.07.2003 - III B 94/02

    NZB: Recht auf Gehör, Überraschungsentscheidung

    Auszug aus BFH, 24.08.2006 - II B 112/05
    Eine auf die Verletzung des rechtlichen Gehörs gestützte schlüssige Verfahrensrüge erfordert Darlegungen dazu, welcher Sachvortrag durch das angeblich verfahrensfehlerhafte Verhalten abgeschnitten wurde, was der Beteiligte bei ausreichender Gewährung des rechtlichen Gehörs noch vorgetragen hätte und inwieweit bei Berücksichtigung des versagten Vorbringens das angefochtene Urteil hätte anders ausfallen können (ständige Rechtsprechung, vgl. BFH-Beschlüsse vom 15. Juni 2001 VII B 45/01, BFH/NV 2001, 1580; vom 16. Dezember 2002 IX B 104/02, BFH/NV 2003, 499, und vom 1. Juli 2003 III B 94/02, BFH/NV 2003, 1591).
  • BFH, 25.02.2004 - I B 130/03

    Darlegung der grds. Bedeutung; Auslegung eines FG-Urt.

    Auszug aus BFH, 24.08.2006 - II B 112/05
    a) Soweit die Klägerin rügt, das Finanzgericht (FG) habe Tatsachen außer Acht gelassen und dadurch das Recht der Klägerin auf rechtliches Gehör (§ 96 Abs. 2 FGO) verletzt (vgl. BFH-Beschluss vom 25. Februar 2004 I B 130/03, BFH/NV 2004, 969), fehlt es an der erforderlichen schlüssigen Darlegung eines solchen Verfahrensmangels.
  • BFH, 16.12.2002 - IX B 104/02

    NZB: Verletzung des rechtlichen Gehörs

    Auszug aus BFH, 24.08.2006 - II B 112/05
    Eine auf die Verletzung des rechtlichen Gehörs gestützte schlüssige Verfahrensrüge erfordert Darlegungen dazu, welcher Sachvortrag durch das angeblich verfahrensfehlerhafte Verhalten abgeschnitten wurde, was der Beteiligte bei ausreichender Gewährung des rechtlichen Gehörs noch vorgetragen hätte und inwieweit bei Berücksichtigung des versagten Vorbringens das angefochtene Urteil hätte anders ausfallen können (ständige Rechtsprechung, vgl. BFH-Beschlüsse vom 15. Juni 2001 VII B 45/01, BFH/NV 2001, 1580; vom 16. Dezember 2002 IX B 104/02, BFH/NV 2003, 499, und vom 1. Juli 2003 III B 94/02, BFH/NV 2003, 1591).
  • BFH, 16.07.2019 - X B 114/18

    Pflicht des FG, die Entscheidung aus dem Gesamtergebnis des Verfahrens zu

    a) Gesamtergebnis des Verfahrens ist der gesamte durch das Klagebegehren begrenzte und durch die Sachaufklärung des Gerichts und die Mitverantwortung der Beteiligten konkretisierte Prozessstoff (Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 24. August 2006 - II B 112/05, BFH/NV 2006, 2264, unter II.4., m.w.N.).
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